Ausnahmefälle

Sie können Ihre Organisation/Einrichtung bei innatura für den Bezug von Sachspenden registrieren, wenn sie im Sinne der §§52-54 Abgabenordnung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient. 

Ausgenommen sind Organisationen/Einrichtungen, die ausschließlich einem oder mehreren der folgenden Zwecke dienen:

§52, Abs. 2, Nr. 1 AO – Förderung der Wissenschaft und Forschung

§52, Abs. 2, Nr. 2 AO – Förderung der Religion

§52, Abs. 2, Nr. 6 AO – Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege

§52, Abs. 2, Nr. 16 AO – Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

§52, Abs. 2, Nr. 20 AO – Förderung der Kriminalprävention

§52, Abs. 2, Nr. 22 AO – Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

§52, Abs. 2, Nr. 23 AO – die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports

§52, Abs. 2, Nr. 24 AO – allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind.

Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Wir orientieren uns bei der Entscheidung neben den genannten Punkten an sozialen Kriterien.

Wenn Sie Fragen dazu haben, ob Ihre Organisation für den Bezug von Sachspenden gemäß unserer Satzung und AGB berechtigt ist, sprechen Sie uns gerne an. Sie erreichen uns hierzu per Email über registrierung@innatura.org oder Tel: 0221-40 69 975.