Wer kann sich registrieren?

Bitte lesen Sie diesen Text vor der Registrierung durch. Das Registrierungsformular für Ihre Angaben finden Sie am Ende des Textes.

Als Empfänger von Sachspenden können sich bei innatura nahezu alle in Deutschland als gemeinnützig oder mildtätig (gemäß § 52 und § 53 AO) anerkannten Organisationen und Vereine registrieren, die eine gültige Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt vorlegen. Registrieren können sich auch Einrichtungen, die kirchliche Zwecke (gemäß § 54 AO) verfolgen und kommunale Einrichtungen, die im steuerfreien Bereich tätig sind. Letztere müssen eine Bescheinigung der Kommune vorlegen, dass diese TrägerIn der Einrichtung ist und dass diese zum steuerbefreiten Tätigkeitsbereich der Kommune gehört. Gleiches gilt für Einrichtungen in Trägerschaft der Kreise und Bundesländer.

Die Sachspenden, die Sie für Ihre Organisation/Einrichtung über innatura beziehen, dürfen Sie für den Betrieb und die Ausstattung Ihrer Einrichtung(en) und Verwaltung verwenden, in der Arbeit mit Ihren Zielgruppen nutzen oder kostenfrei an Hilfsbedürftige weitergeben. Wenn Sie Sachspenden über ein Sozialkaufhaus gegen einen symbolischen Kostenbeitrag an Hilfsbedürftige weitergeben wollen, können wir unter bestimmten Voraussetzungen Sondervereinbarungen schließen. Bitte sprechen Sie uns an.

Nach der Registrierung Ihrer Organisation/Einrichtung überprüfen wir Ihre Angaben und den Einsatz der Sachspenden im Sinne unserer Satzung und schalten Ihren Zugang im Anschluss frei.

Als registrierte/r Nutzer/in können Sie nach der Freischaltung unser Warenangebot in den verschiedenen Kategorien im Katalog einsehen und direkt über diese Online-Plattform bestellen. Spätestens bei der ersten Bestellung benötigen wir den Freistellungsbescheid Ihrer Organisation/Einrichtung als Nachweis der Gemeinnützigkeit. Bitte senden Sie uns eine Kopie per Email (registrierung@innatura.org), Fax oder Post zu.

Die Empfängerorganisationen verpflichten sich mit der Registrierung, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten und die Spenden nur für ihre satzungsgemäßen Zwecke bzw. für ihre eigene Verwaltung zu nutzen. Tausch, Verkauf und Verlosung der Produkte oder eine Verwendung für persönliche Zwecke der Bestellenden sind untersagt. Selbstverständlich steht es den Empfängerorganisationen frei, die Waren in die von ihnen geförderten Projekte ins Ausland zu schicken. Stichproben unsererseits sichern die Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen